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Verein Futuro Cabo Verde



Statuten​​
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Art.1: Name und Sitz
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Unter dem Namen «Futuro Cabo Verde, gegründet am 04.04.2025 in Sigriswil, besteht ein Verein nach Art. 60ff des ZGB.
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Sitz des Vereins ist der Wohnort des Präsidenten. *)
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Art.2: Zweck des Vereins
Der Verein ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Der Verein Futuro Cabo Verde unterstützt Bildungsprojekte auf der Insel Santo
Antão in der Republik Cab Verde:
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Die armen Familien finanziell zu unterstützen damit die Kinder in die Schule gehen können.
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Den Aufenthalt im Internat und eine warme Mahlzeit am Tag zu bieten.
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Jugendlichen den Zugang zur Berufsbildung ermöglichen.
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Nahrungsmittel einkaufen zu können.
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Infrastruktur in Stand zu halten.
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Art.3: Mittel
Der Verein erhebt keine Mitgliederbeiträge.
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
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Spenden und Zuwendungen aller Art
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Erträge aus eigenen Veranstaltungen
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Art.4: Organe
Organe des Vereins sind:
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Der Vorstand
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Mitgliederversammlung
Art.5: Generalversammlung
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Die Generalversammlung findet alljährlich im Februar statt. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vorher an die Mitglieder.
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Einladungen per E-Mail sind gültig.
In den Bereich der Generalversammlung fallen:
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Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung.
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Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten.
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Genehmigung der Rechnung
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Genehmigung des Voranschlages.
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Alle vier Jahre werden die Vorstandsmitglieder neu gewählt
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Traktandierungsanträge zuhanden der Generalversammlung sind bis spätesten 14 Tage schriftlich an den Vorstand zu richten.
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Art.6: Vorstand
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Präsident / Co-Präsidenten
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Vizepräsident
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Aktuar
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Kassier
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Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
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Art.7: Statutenänderungen
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Können vom Vorstand zuhanden der Generalversammlung beantragt werden.
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Beschlüsse über Statutenänderungen erfordern das Mehr der Generalversammlung.
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Art.8: Aufgaben des Vorstandes
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Alljährlich findet mindesten eine Vorstandssitzung (Oktober) statt.
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Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet über die finanzielle Unterstützung
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Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen
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Der Vorstand entscheidet über die finanziellen Beiträge an die Partner
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Der Vorstand kontrolliert die Nutzung der Spendengelder
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Die Vorstandsmitglieder arbeiten unentgeltlich.
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Art.9: Finanzen
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Der Kassier führt die Buchhaltung des Vereins.
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Für die finanziellen Verpflichtungen haftet nur das Vereinsvermögen, eine Mithaftung der einzelnen Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.
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Spenden werden im Sinne des Vereinszwecks (Gemäss, Art. 2) eingesetzt.
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Art.10: Auflösung des Vereins
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Bei der Auflösung des Vereins geht das vorhandene Vereinsvermögen zu Gunsten unterstützungsbedürftiger Projekte in Cabo Verde.
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Art.11: Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten treten sofort nach der Genehmigung durch die Generalversammlung vom 04.April 2025 in Kraft.
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*) In diesem Text gilt die männliche Bezeichnung für beide Geschlechter.
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