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Statuten​​

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Art.1: Name und Sitz

  • Unter dem Namen «Futuro Cabo Verde, gegründet am 04.04.2025 in Sigriswil, besteht ein Verein nach Art. 60ff des ZGB.
  • Sitz des Vereins ist der Wohnort des Präsidenten. *)
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Art.2: Zweck des Vereins
Der Verein ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Der Verein Futuro Cabo Verde  unterstützt Bildungsprojekte auf der Insel Santo
Antão in der Republik Cab Verde:
 
  • Die armen Familien finanziell zu unterstützen damit die Kinder in die Schule gehen können.
  • Den Aufenthalt im Internat und eine warme Mahlzeit am Tag zu bieten.
  • Jugendlichen den Zugang zur Berufsbildung ermöglichen.
  • Nahrungsmittel einkaufen zu können.
  • Infrastruktur in Stand zu halten.
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Art.3: Mittel
Der Verein erhebt keine Mitgliederbeiträge.
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
  • Spenden und Zuwendungen aller Art
  • Erträge aus eigenen Veranstaltungen
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Art.4: Organe
Organe des Vereins sind:
  • Der Vorstand  
  • Mitgliederversammlung
 
Art.5: Generalversammlung
  • Die Generalversammlung findet alljährlich im Februar statt. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vorher an die Mitglieder.
  • Einladungen per E-Mail sind gültig.
 
In den Bereich der Generalversammlung fallen:
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung.
  • Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten.
  • Genehmigung der Rechnung
  • Genehmigung des Voranschlages.
  • Alle vier Jahre werden die Vorstandsmitglieder neu gewählt
  • Traktandierungsanträge zuhanden der Generalversammlung sind bis spätesten 14 Tage schriftlich an den Vorstand zu richten.
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Art.6: Vorstand
  • Präsident / Co-Präsidenten
  • Vizepräsident
  • Aktuar
  • Kassier
  • Verantwortliche für die Öffentlichkeitsarbeit
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
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Art.7: Statutenänderungen
  • Können vom Vorstand zuhanden der Generalversammlung beantragt werden.
  • Beschlüsse über Statutenänderungen erfordern das Mehr der Generalversammlung.
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Art.8: Aufgaben des Vorstandes
  • Alljährlich findet mindesten eine Vorstandssitzung (Oktober) statt.
  • Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und entscheidet über die finanzielle Unterstützung
  • Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen
  • Der Vorstand entscheidet über die finanziellen Beiträge an die Partner
  • Der Vorstand kontrolliert die Nutzung der Spendengelder
  • Die Vorstandsmitglieder arbeiten unentgeltlich.
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Art.9: Finanzen
  • Der Kassier führt die Buchhaltung des Vereins.
  • Für die finanziellen Verpflichtungen haftet nur das Vereinsvermögen, eine Mithaftung der einzelnen Mitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Spenden werden im Sinne des Vereinszwecks (Gemäss, Art. 2) eingesetzt.
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Art.10: Auflösung des Vereins
  • Bei der Auflösung des Vereins geht das vorhandene Vereinsvermögen zu Gunsten unterstützungsbedürftiger Projekte in Cabo Verde.
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Art.11: Inkrafttreten
Die vorliegenden Statuten treten sofort nach der Genehmigung durch die Generalversammlung vom 04.April 2025 in Kraft.
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*) In diesem Text gilt die männliche Bezeichnung für beide Geschlechter.
 
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